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Mittwoch, 08 September 2010
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   

Seit Beginn des Jahres 2008 besteht für das Land Sachsen-Anhalt ein Haftpflich- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt.

 

Für ehrenamtlich Engagiert hat die Landesregierung einen Versicherungsschutz abgeschlossen. Dieser Schutz greift, wenn das Engagement weder duch die Versicherung des Vereins oder Verbands noch durch die privaten Versicherungen abgesichert oder der Versicherungsschutz ausgefallen ist, übernehmen die ÖSA Versicherungen die Prüfung der Haftung und berechtigte Ansprüche.

Das Unfallrisiko für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte, die in Organisationen tätig sind, welche im öffentlichen Interesse liegen der gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern, übernimmt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Eine Anmeldung oder Beantragung ist nicht erforderlich.

Mehr Informationen können Sie dem Flyer entnehmen. 

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 12 Januar 2010 )
 
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